AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAF GmbH (Stand 3/2023)

I. Allgemeines – Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der
MAF GmbH (nachfolgend “MAF” oder “wir” genannt), auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf
sie Bezug genommen wird. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Besteller
in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf andere Bedingungen verweist, es sei denn,
wir hätten diesen schriftlich zugestimmt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch MAF.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform verlangt wird (vergleiche Ziffern I, II, III,
IV, V, VIII) ist die Schriftform auch durch elektronische Mitteilung (E-Mail) gewahrt.


II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zu Stande. Diese ist für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend. Nebenabreden, die Zusicherung von
Eigenschaften und Vertragsänderungen sind nicht vereinbart, bevor wir sie schriftlich bestätigt haben.
Beschreibungen und Abbildungen der Liefergegenstände sind nur annähernd maßgebend. Technische
und gestalterische Änderungen (insbesondere nach Form, Farbe, Gewicht) behalten wir uns bis zur
Lieferung vor. Durch diese darf das Interesse des Bestellers jedoch nicht unzumutbar beeinträchtigt
werden. Bei gewissen Artikeln behalten wir uns bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung der bestellten
Menge vor. Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Größere Warenmengen
können mit Rahmenauftrag bestellt werden. Dieser ist von MAF durch schriftliche Auftragsbestätigung zu
bestätigen und vom Kunden gegenzuzeichnen. Die Abnahme hat innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen,
sofern keine abweichende schriftliche Bestätigung von MAF vorliegt. Bei Nichtabnahme innerhalb des
vereinbarten Zeitraumes behält sich MAF vor, vom Vertrag zurückzutreten und auch im Fall, dass kein
Rücktritt erfolgt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens
jedoch 5 % des Bestellwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
vorbehalten. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtabnahme oder des Abnahmeverzuges des Bestellers
im Rahmen eines Einzelauftrages. Hier sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des
Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens jedoch 10 % des Bestellwertes zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

III. Preise, Versand, Verpackung und Versicherung
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise in Euro netto ab unserem Lager
Kornwestheim ausschließlich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackung, Spesen und
Transportversicherung. Diese Kosten hat der Besteller zu tragen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel nach unserem Ermessen ohne Gewähr der billigsten
oder schnellsten Transportmöglichkeit. Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der
Liefergegenstand unser Lager verlässt. Wir versichern die Sendung auf Kosten des Bestellers gegen
Transportschäden. Diese Versicherung unterbleibt nur dann, wenn der Besteller dies schriftlich untersagt.
Bei starker Kostenänderung (z.B. starke Wechselkursänderungen von mehr als 10 %) und bei
kundenbedingten Überschreitungen der Laufzeit eines Abrufauftrages behalten wir uns eine
Preisanpassung nach Rücksprache mit dem Kunden vor.

IV. Liefertermine und -fristen
Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind nur verbindlich, wenn sie
schriftlich als bindend zugesagt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder sonstiger vereinbarter
Mitwirkungshandlungen des Bestellers. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis
zu seinem Ablauf das Lager verlassen hat oder – falls die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu
vertreten hat, unterblieben ist – die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wegen Überschreitung eines
Liefertermins kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von
wenigstens 8 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des
Bestellers wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug ist von uns infolge
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Auch in diesem Fall sind die Schadensersatzansprüche
des Bestellers begrenzt für jede volle Woche des Verzuges auf einen Betrag von höchstens 0,5 %,
insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der infolge unseres
Lieferverzuges nicht rechtzeitig oder nicht zweckdienlich benutzt werden kann. Weitere
Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenem Gewinn oder wegen Nutzungsausfalls an
anderen Geräten des Bestellers, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

V. Zahlungsbedingungen
Lieferungen an Neukunden erfolgen bis 1.000 Euro Warenwert per Nachnahme, Einzugsermächtigung
oder Vorauskasse / Barnachnahme. Lieferungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro erfolgen nur
gegen Vorauskasse. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei
Lieferungen auf Rechnung gewähren wir ein Zahlungsziel von maximal 14 Tagen. Ein Skonto –
insbesondere bei Einzugsermächtigungen – wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich bei
Rechnungsstellung eingeräumt wurde. Bei Zahlungsverzug des Bestellers stehen uns die gesetzlichen
Ansprüche zu, insbesondere Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, wenn der Besteller Unternehmer ist, 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, wenn der Besteller Verbraucher ist.

VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff
Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gemäß vorstehendem Absatz 2 vom
Vertrag zurückzutreten und die Rücksendung der Ware auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Der
Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht
berechtigt. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
ihm für die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach
der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät; der Besteller ist verpflichtet, uns in diesem Fall den Namen
seines Abnehmers bekanntzugeben. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets
im Namen und im Auftrag von uns. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen
Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so werden wir Miteigentümer der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verbundenen oder vermischten
Gegenständen. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den
vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der
realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt.

VII. Gefahrübergang
Das Risiko von Verlust, Untergang oder Beschädigung der Ware geht mit deren Übergabe an die
Spedition oder an den Transporteur auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Vereinbarung von
Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller
in Verzug der Annahme ist.

VIII. Gewährleistung, Reparaturen
Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, leisten wir Gewähr nur dafür, dass diese die in unseren einschlägigen Unterlagen angegebenen
Eigenschaften aufweisen. Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht maßgeblich.
Änderungen aufgrund geänderter technischer Vorschriften sind zulässig. Ist der Besteller Unternehmer,
leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr zunächst durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Besteller
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei Warenrücknahmen aus
Kulanz berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Es obliegt dem Besteller, die Ware unverzüglich nach
Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen. Ist der Besteller Unternehmer, sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn Mengenabweichungen und offensichtlich erkennbare
Mängel nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich bei MAF angezeigt
wurden; gleiches gilt für versteckte Mängel, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich
bei MAF angezeigt wurden. Die bloße Rücksendung der Ware gilt nicht als Mängelrüge. Ist der Besteller
Unternehmer, trifft ihn die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Eine
längere Gewährleistungsfrist besteht bei einzelnen Produkten nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart,
insbesondere in Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgeführt ist. Bei der Überlassung von Geräten mit
magnetisch oder elektronisch gespeicherten Daten obliegt es dem Kunden, seine Daten extern zu
sichern. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen MAF, deren Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt und werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Wünscht der Besteller bei
kostenpflichtigen Reparaturen eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für
den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn
Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht oder
vom Besteller unsachgemäße oder mit MAF nicht abgestimmte Nachbesserungsarbeiten an den Geräten
vorgenommen wurden. Geräte zur Reparatur müssen frei an uns retourniert werden.

IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das
für den Sitz von MAF zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht,
insbesondere das Gericht am Sitz des Bestellers, anzurufen. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.
April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung.

X. Sonstige Vereinbarungen
Wir sind berechtigt, personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu
speichern und innerhalb unseres Unternehmens zu verwenden. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind
wir berechtigt, diese Informationen an Rechtsanwalt und Kreditversicherer weiterzuleiten. Von uns
mitgelieferte Software, Handbücher und Datenblätter dürfen nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen
schriftlichen Zustimmung vervielfältigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung
ist durch eine rechtlich zulässige neue Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.